Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen Supplierz BV,
Angepasst am 15-11-2024


Artikel 1. Allgemeines
1.1 Diese Bedingungen gelten für jedes Angebot, jede Offerte und jeden Vertrag zwischen Supplierz BV, im folgenden „Supplierz BV“ genannt, und der Gegenpartei, auf die Supplierz BV diese Bedingungen für anwendbar erklärt hat, sofern die Parteien nicht ausdrücklich schriftlich von diesen Bedingungen abgewichen sind.
1.2 Unter „Gegenpartei“ wird in diesen Bedingungen jede (juristische) Person verstanden, die mit Supplierz BV einen Vertrag abschließt oder abschließen möchte, oder für die Supplierz BV ein Angebot macht oder eine Lieferung oder Leistung ausführt, sowie deren Rechtsnachfolger.
1.3 Diese Bedingungen gelten auch für Verträge mit Supplierz B.V., bei deren Ausführung Supplierz B.V. Dritte einschalten muß.
1.4 Diese Bedingungen gelten auch für die Mitarbeiter von Supplierz B.V. und deren Geschäftsleitung.
1.5 Die eigenen Bedingungen der Gegenpartei bleiben unberührt, sofern sie nicht im Widerspruch zu diesen Bedingungen stehen. In diesem Fall haben die Bedingungen von Supplierz BV jederzeit Vorrang, auch wenn etwas anderes vereinbart wurde.
1.6 Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Bedingungen zu irgendeinem Zeitpunkt ganz oder teilweise nichtig oder anfechtbar sein, so bleiben die übrigen Bestimmungen dieser Bedingungen voll in Kraft. Supplierz BV und die Gegenpartei werden sich dann beraten, um neue Bestimmungen zu vereinbaren, die die nichtigen oder für nichtig erklärten Bestimmungen ersetzen sollen, wobei der Zweck und die Bedeutung der ursprünglichen Bestimmungen so weit wie möglich berücksichtigt werden.
1.7 Wenn bei der Auslegung einer oder mehrerer Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen Unklarheiten bestehen, ist die Auslegung „im Sinne“ dieser Bestimmungen vorzunehmen.
1.8 Wenn sich zwischen den Parteien eine Situation ergibt, die in diesen Bedingungen nicht geregelt ist, ist diese Situation „im Geiste“ dieser Bedingungen zu beurteilen.
1.9 Wenn Supplierz BV nicht immer die strikte Einhaltung dieser Bedingungen verlangt, bedeutet dies nicht, daß die Bestimmungen nicht gelten oder daß Supplierz BV in irgendeiner Weise das Recht verlieren würde, in anderen Fällen die strikte Einhaltung der Bestimmungen dieser Bedingungen zu verlangen.
1.10: Supplierz BV behält sich das Recht vor, diese Bedingungen zwischenzeitlich zu ändern oder zu ergänzen.

Artikel 2: Angebote
2.1 Alle Angebote, Offerten oder Kostenvoranschläge von Supplierz BV, in welcher Form auch immer, sind unverbindlich, es sei denn, es wurde ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart.
2.2 Alle Abbildungen, Zeichnungen und Angaben über Gewichte, Maße, Farben usw. sind nur annähernd. Abweichungen von der Realität können keinen Grund für Schadenersatz und/oder Auflösung darstellen.
2.3 Von Supplierz BV zur Verfügung gestellte Preislisten, Prospekte, Drucksachen usw. sind freibleibend und gelten nicht als Angebot.
2.4 Supplierz BV behält sich das Recht vor, Bestellungen ohne Angabe von Gründen abzulehnen, eine Vorauszahlung zu verlangen oder eine Sicherheit zu fordern.

Artikel 3: Vertrag
3.1 Vorbehaltlich der nachstehenden Bestimmungen kommt ein Vertrag mit der Supplierz BV erst zustande, nachdem diese eine Bestellung schriftlich angenommen oder bestätigt hat, wobei das Datum der Bestätigung maßgeblich ist. Es wird davon ausgegangen, daß die Auftragsbestätigung den Vertrag richtig und vollständig wiedergibt, es sei denn, die Gegenpartei hat unverzüglich schriftlich widersprochen.
3.2 Spätere Vereinbarungen oder Änderungen sind für Supplierz BV nur verbindlich, wenn sie von ihr schriftlich bestätigt worden sind.
3.3 Bei Geschäften, für die nach Art und Umfang kein Angebot oder keine Auftragsbestätigung versandt wird, wird davon ausgegangen, daß die Rechnung den Vertrag richtig und vollständig wiedergibt, es sei denn, daß innerhalb von 7 Kalendertagen eine Reklamation erfolgt.
3.4 Jeder Vertrag wird von Supplierz BV unter der aufschiebenden Bedingung geschlossen, daß die Gegenpartei - ausschließlich nach Ermessen von Supplierz BV - für die finanzielle Erfüllung des Vertrages ausreichend kreditwürdig erscheint.
3.5 Supplierz BV ist berechtigt, bei oder nach Abschluß des Vertrages vor der (weiteren) Erfüllung von der Gegenpartei eine Sicherheit für die Erfüllung sowohl der Zahlungs- als auch der sonstigen Verpflichtungen zu verlangen.
3.6 Supplierz BV ist berechtigt, wenn sie dies für die ordnungsgemäße Ausführung des von Supplierz BV erteilten Auftrags für notwendig oder wünschenswert hält, nach Rücksprache mit der Gegenpartei andere mit der Ausführung des Vertrags zu beauftragen, wobei die Kosten dafür gemäß den abgegebenen Angeboten an die Gegenpartei weitergegeben werden.

3.7 Die Gegenpartei ist verpflichtet, Supplierz BV alle für die ordnungsgemäße Ausführung des Vertrages erforderlichen Informationen und Unterlagen rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.

Artikel 4. preise
4.1 Alle Preise und Tarife basieren auf Lieferung frei Haus, Lager oder anderem Lagerort, in Euro-Währung und ohne Mehrwertsteuer und andere staatliche Abgaben sowie ohne Transportkosten.
4.2 Die Preise basieren auf den zum Zeitpunkt des Angebotes geltenden Preisen, Tarifen, Löhnen, Steuern, Abgaben, Gebühren usw.. Im Falle einer Erhöhung eines oder mehrerer der Preisfaktoren ist Supplierz BV berechtigt, den Preis entsprechend zu erhöhen, unabhängig davon, ob die Änderung für Supplierz BV zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vorhersehbar war oder nicht. Eine solche Preiserhöhung gibt der Gegenpartei nicht das Recht, den Vertrag aufzulösen.

Artikel 5 Zahlung / Lastschriftverfahren
5.1 Die Gegenpartei erklärt sich damit einverstanden, dass die Zahlung im Prinzip per Lastschriftverfahren bei unserem Partner Mollie erfolgt. In Ausnahmefällen kann die Zahlung durch Einzahlung oder Überweisung auf das von Supplierz BV angegebene Bank- oder Girokonto innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum erfolgen. Das auf den Bank-/Giroauszügen von Supplierz BV angegebene Wertstellungsdatum gilt als Tag der Zahlung.
5.2 Sofern nicht ausdrücklich und schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, erfolgt die Zahlung ohne Verrechnung oder Aufschub, gleichgültig auf welchem Konto.
5.3 Alles, was der Abnehmer zahlt, dient zunächst zur Begleichung der eventuell fälligen Zinsen und/oder (Inkasso-)Kosten und anschließend zur Begleichung der ältesten noch offenen Rechnungen.
5.4 Falls die Gegenpartei:
a. in Konkurs gerät, auf sein Vermögen verzichtet, einen Antrag auf Zahlungsaufschub stellt oder sein Vermögen ganz oder teilweise gepfändet wird,
b. stirbt oder unter Vormundschaft gestellt wird,
c. einer Verpflichtung nicht nachkommt, die ihm aufgrund des Gesetzes oder dieser Bedingungen obliegt,
d. einen Rechnungsbetrag oder einen Teil davon nicht innerhalb der ihm gesetzten Frist begleicht,
e. seinen Betrieb oder einen wichtigen Teil davon aufgibt oder überträgt, einschließlich der Einbringung seines Betriebes in ein bereits bestehendes oder zu gründendes Unternehmen, oder den Zweck seines Betriebes ändert, hat Supplierz BV allein durch das Eintreten eines der genannten Umstände das Recht, entweder den Vertrag aufzulösen oder den von der Gegenpartei aufgrund der von Supplierz BV erbrachten Leistungen geschuldeten Betrag mit sofortiger Wirkung einzufordern, ohne daß eine Mahnung oder Inverzugsetzung erforderlich ist, und zwar unbeschadet des Rechts von Supplierz BV auf Ersatz von Kosten, Schaden und Zinsen.
5.5 Wenn der Abnehmer die fälligen Beträge nicht innerhalb der vereinbarten Frist bezahlt, ist der Abnehmer von Rechts wegen in Verzug und ist Supplierz B.V. unbeschadet ihrer sonstigen Rechte berechtigt, dem Abnehmer nach eigenem Ermessen Zinsen auf den gesamten fälligen Betrag in Rechnung zu stellen, und zwar in Höhe des zu diesem Zeitpunkt geltenden gesetzlichen Zinssatzes zuzüglich eines Zuschlags von 3 % pro Jahr. Diese Zinsen werden ab dem Fälligkeitsdatum der betreffenden Rechnung bis einschließlich zum Tag der vollständigen Zahlung berechnet. Darüber hinaus gehen alle anfallenden außergerichtlichen und gerichtlichen Inkassokosten zu Lasten der Gegenpartei. Der Betrag der an Supplierz BV zu zahlenden außergerichtlichen Inkassokosten wird auf 15% der Hauptsumme festgesetzt, mit einem Mindestbetrag von € 175. Ein Zurückbehaltungsrecht der Gegenpartei oder die Aufrechnung der Gegenpartei mit Gegenforderungen sind ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenforderung des Abnehmers wird von Supplierz BV nicht bestritten oder ist rechtskräftig.
5.6 Wenn Supplierz BV dazu Anlaß sieht, kann Supplierz BV weitere Sicherheiten verlangen und andernfalls die Ausführung des Vertrages aussetzen.
5.7 Wählt der Abnehmer die Zahlung auf Rechnung, so erfolgt die Rechnungsstellung über Supplierz und die Zahlung über die Billie GmbH (www.billie.io). In diesem Fall gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen von Billie auch für die Zahlung an Supplierz (Bedingungen | Billie x Klarna Services).

Artikel 6: Stornierung
Wenn die Gegenpartei nach dem Zustandekommen eines Vertrags diesen stornieren möchte, werden 10 % des Auftragspreises (inkl. MwSt.) als Stornierungskosten in Rechnung gestellt, unbeschadet unseres Rechts auf vollständigen Ersatz des entgangenen Gewinns, mindestens jedoch 25 €.

Desinfektionsprodukte können nicht storniert und/oder zurückgegeben werden.

Artikel 7: Lieferung und Bedingungen
7.1 Supplierz BV liefert ab Lager. Versandkosten unter € 25,- berechnen wir € 7,95 . für Bestellungen bis € 75,- werden nur € 5,95 Versandkosten berechnet. Bei Bestellungen bis € 100,- betragen die Kosten € 4,95. Über € 100,- betragen die Versandkosten € 3,95. ab € 150,- frachtfrei in den gesamten Niederlanden (außer Watteninseln) , für Belgien berechnen wir einen Zuschlag von € 2,95,- EX VAT
7.2 Die Angabe der Lieferzeit ist immer annähernd, es sei denn, es wurde ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart. Die angegebenen Lieferzeiten werden auf der Grundlage der Daten und Umstände bestimmt, die Supplierz BV zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses bekannt sind. Angegebene Liefertermine sind niemals als Fristen zu betrachten. Wenn eine Änderung der Daten und/oder Umstände, ungeachtet ihrer Vorhersehbarkeit, zu einer Verzögerung führt, wird die Lieferfrist entsprechend verlängert, unbeschadet der nachstehenden Bestimmungen über höhere Gewalt.
7.3 Eine Überschreitung der von Supplierz BV angegebenen Lieferfristen, aus welchem Grund auch immer, gibt der Gegenpartei niemals das Recht auf Schadenersatz oder Nichterfüllung irgendeiner Verpflichtung, die sich für sie aus dem betreffenden Vertrag oder einem damit zusammenhängenden Vertrag ergibt.
7.4 Ab dem Zeitpunkt des Zustandekommens des Kaufvertrags gehen die gekauften Sachen auf das Risiko der Gegenpartei.
7.5 Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Lieferung an das Unternehmen der Gegenpartei. Eine kostenlose Lieferung erfolgt nur bei Bestellungen über € 150,- und wenn und soweit Supplierz BV dies mit der Gegenpartei vereinbart hat und dies auf der Rechnung oder anderweitig angegeben ist.
7.6 Der Zeitpunkt der Lieferung ist der Zeitpunkt, an dem die gekauften Sachen zum Transport bereit sind.
7.7 Der Kontrahent ist verpflichtet, die gelieferten Sachen und/oder die Verpackung sofort bei der Ablieferung, aber auf jeden Fall innerhalb von 3 Arbeitstagen, auf eventuelle Mängel und/oder Schäden zu kontrollieren, oder diese Kontrolle durchzuführen, nachdem Supplierz BV den Kontrahenten darüber informiert hat, daß die Sachen zu seiner Verfügung stehen.
7.8 Eventuelle Mängel und/oder Schäden an den gelieferten Sachen und/oder an der bei der Ablieferung vorhandenen Verpackung sind von der Gegenpartei auf den Transportpapieren zu vermerken. Diesbezügliche Reklamationen werden dann nicht mehr behandelt.
7.9 Wir sind berechtigt, in Teilen zu liefern (Teillieferungen), die wir gesondert in Rechnung stellen können.
7.10 Wenn die Waren nach Ablauf der Lieferzeit von der Gegenpartei nicht abgenommen worden sind, lagern sie auf deren Kosten und Gefahr zu ihrer Verfügung.

Artikel 8: Transport
8.1 Die Gefahr geht spätestens mit dem Versand der (Teil-)Lieferung auf die Gegenpartei über.
8.2 Die Art und Weise des Transports, des Versands, der Verpackung usw. wird, sofern die Gegenpartei der Supplierz BV keine weiteren Anweisungen erteilt hat, von der Supplierz BV mit der gebotenen Sorgfalt festgelegt. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, trägt die Gegenpartei dabei das gesamte Risiko, einschließlich des Verschuldens des Transporteurs.
8.3 Besondere Wünsche der Gegenpartei in bezug auf den Transport/Versand werden nur ausgeführt, wenn die Gegenpartei sich bereit erklärt hat, die zusätzlichen Kosten dafür zu tragen.

8.4 Wenn eine Sendung zurückgeschickt wird, weil die Gegenpartei eine falsche Adresse hat, nicht anwesend ist und/oder das Paket nicht im Paketshop abgeholt hat. Die Gegenpartei hat die Versand- und Rücksendekosten zu tragen und diese werden gegebenenfalls verrechnet.

Artikel 9. Eigentumsvorbehalt
9.1 Bis zur Befriedigung aller Forderungen, die Supplierz BV jetzt oder in Zukunft gegenüber der Gegenpartei hat, hat Supplierz BV den folgenden Schutz: Der Auftragnehmer behält sich das Eigentum an den Waren bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises und aller Forderungen aus der bestehenden Geschäftsverbindung vor.
9.2 Wenn die Gegenpartei irgendeine Verpflichtung aus dem Rechtsverhältnis mit der Supplierz B.V., insbesondere die Zahlungsverpflichtung, nicht oder nicht vollständig erfüllt, ist die Supplierz B.V. nach Inverzugsetzung berechtigt, die gelieferten Waren zurückzunehmen, wobei der Vertrag ohne gerichtliche Intervention aufgelöst wird, unbeschadet des Rechts der Supplierz B.V., Schadenersatz und Zinsen zu fordern.

9.3 Ungeachtet des Vorstehenden ist die Gegenpartei verpflichtet, die gelieferten Sachen pfleglich zu behandeln, solange diese nicht vollständig bezahlt worden sind. Der Kontrahent ist verpflichtet, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Sachen getrennt aufzubewahren oder anderweitig einzeln zu lagern. Ferner ist der Abnehmer verpflichtet, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Sachen zu versichern und gegen Feuer-, Explosions- und Wasserschäden sowie gegen Diebstahl versichert zu halten und die Police dieser Versicherung auf Verlangen von Supplierz B.V. zur Einsichtnahme zur Verfügung zu stellen.
9.4 Wenn das (Mit-)Eigentum von Supplierz B.V. durch Eigentumsübergang oder -vermischung untergeht, wird schon jetzt vereinbart, daß das (Mit-)Eigentum des Abnehmers an der gesamten Sache, soweit es sich um seinen Wertanteil (den Rechnungswert) handelt, auf Supplierz B.V. übergeht. Der Abnehmer garantiert Supplierz BV unentgeltlich das (Mit-)Eigentum. Es ist dem Abnehmer nicht gestattet, die gelieferten Waren vor ihrer vollständigen Bezahlung zu verpfänden oder zu übereignen. Bei Zugriffen Dritter, insbesondere bei Verpfändungen und Pfändungen, hat die Gegenpartei Supplierz BV unverzüglich zu benachrichtigen. Der Dritte ist unverzüglich von unserem Eigentumsvorbehalt in Kenntnis zu setzen. Eine Verlagerung von Waren, die unter unserem Eigentumsvorbehalt stehen, ist uns unverzüglich mitzuteilen. Bei vertragswidrigem Verhalten des Abnehmers sind wir zur Rücknahme der Sachen nach vorheriger Ankündigung berechtigt und ist die Gegenpartei zur Herausgabe verpflichtet. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts von Supplierz BV sowie die Verpfändung der gelieferten Sachen durch Supplierz BV gelten nicht als Auflösung des Vertrags. Die Gegenpartei ist verpflichtet, Supplierz BV zum Zwecke der Rücknahme der Sachen Zugang zu den Räumen zu gewähren, in denen sich die Sachen befinden. Die Forderungen der Gegenpartei aus dem Weiterverkauf der von ihr noch nicht bezahlten Sachen durch Supplierz BV werden im voraus zur Sicherheit an Supplierz BV abgetreten. Falls die Waren von der Gegenpartei im Austausch gegen andere Waren, die nicht im Eigentum von Supplierz BV stehen, verkauft worden sind, gilt die Kaufpreisforderung bis zur Höhe des Wertes der von Supplierz BV gelieferten Waren als abgetreten. Der Vertragspartner ist ermächtigt, die abgetretenen Forderungen so lange einzuziehen, wie er seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber Supplierz BV nachkommt.

Artikel 10. Werbung
10.1 Die Gegenpartei ist verpflichtet, die Sachen sofort nach der Lieferung sowohl auf Schäden als auch auf offensichtliche Mängel zu kontrollieren. Die Mängel müssen dem Transportunternehmen (z.B. Paketdienst oder Spediteur) unverzüglich gemeldet und auf den Transportpapieren vermerkt werden. Darüber hinaus muss der Abnehmer Mängel und Transportschäden innerhalb von 7 Kalendertagen nach der Lieferung der Waren schriftlich bei Supplierz BV reklamieren, wobei er die Art und den Grund der Beanstandungen genau angeben muss. Die beschädigten Waren bleiben bei der Gegenpartei, bis sie von unserem Sachverständigen begutachtet worden sind. Spätere Reklamationen als die hier genannten werden von Supplierz BV nicht akzeptiert. Wenn Supplierz BV die Reklamation für begründet hält, ist sie lediglich verpflichtet, die vereinbarte Leistung weiterhin zu liefern. Nur wenn und soweit die Reklamation für begründet befunden wird, wird die Zahlungsverpflichtung der Gegenpartei bis zur Begleichung der Reklamation ausgesetzt.
10.2 Rücksendungen von Waren sind im Prinzip ausgeschlossen und werden von Supplierz BV nicht akzeptiert, es sei denn, die Rücksendung erfolgt mit ihrer vorherigen Zustimmung und auf ihre Kosten. Wenn Supplierz BV die Rücksendung von Waren zuläßt, erteilt der Kundendienst von Supplierz BV der Gegenpartei eine RMA-Nummer (Return Material Authorisation). Die Rücksendenummer (RMA) ist für einen Zeitraum von 7 Kalendertagen ab dem Datum der Zuteilung gültig. Die Rücksendung muss per Einschreiben in der ungeöffneten, mängelfreien Originalverpackung erfolgen, die frei von Beschädigungen, Etiketten, Aufklebern usw. ist. Die Gegenpartei trägt die gesamte Verantwortung für die zurückgesandten Waren. Die Gegenpartei ist daher verpflichtet, den Nachweis für die Rücksendung aufzubewahren. Außer im Falle eines offensichtlichen Irrtums von Supplierz BV gehen die Kosten für die Rücksendung zu Lasten der Gegenpartei, und Supplierz BV hat das Recht, eine Bearbeitungsgebühr für die zurückgesandten Waren zu berechnen.

10.3 Waren, die auf der Grundlage besonderer Kundenwünsche bestellt werden, werden als „Sonderbestellung“ bezeichnet. Auf der Website von Supplierz BV sind auch Waren erhältlich, die als „Spezialprodukt“ bezeichnet werden. Wenn eine Ware ein „Spezialprodukt“ ist, wird dies auf unserer Website ausdrücklich angegeben. Die „Sonderprodukte“ und „Sonderbestellungen“ können nicht umgetauscht oder gutgeschrieben werden.
10.4 Geringfügige Qualitätsabweichungen der gelieferten Waren, die technisch unvermeidbar oder im Handel allgemein üblich sind, können kein Grund für Reklamationen oder für die Auflösung des Vertrags sein.
10.5 Reklamationen über Rechnungen müssen ebenfalls schriftlich und innerhalb einer Frist von 7 Kalendertagen nach Rechnungsdatum eingereicht werden. Nach Ablauf dieser Frist wird davon ausgegangen, dass der Abnehmer die Rechnung genehmigt hat.
10.6 Wenn die Gegenpartei die Waren nach dem Zustandekommen eines Vertrags zurückgeben möchte, werden 10% des Auftragspreises (inkl. MwSt.) als Kosten in Rechnung gestellt, unbeschadet unseres Rechts auf vollständigen Schadenersatz, inkl. Gewinnausfall, mit einem Mindestbetrag von € 25.


Artikel 11. Haftung
11.1 Die Supplierz B.V. ist niemals zum Ersatz von direktem oder indirektem Schaden verpflichtet, der sich aus Mängeln an gelieferten Waren oder Dienstleistungen oder aus dem Nicht-, nicht rechtzeitigen oder fehlerhaften Funktionieren der von der Supplierz B.V. gelieferten oder zu liefernden Waren und/oder Dienstleistungen ergibt, es sei denn, daß die Supplierz B.V. Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit trifft. Jegliche Haftung für Handelsverlust, Datenverlust oder -minderung und/oder Folgeschäden, gleichgültig aus welchem Grund, einschließlich der Verzögerung der Lieferzeit von Waren und Dienstleistungen, wird ausdrücklich ausgeschlossen.
11.2 Supplierz BV haftet nicht für Schäden, die seine Mitarbeiter und/oder von ihm eingeschaltete Dritte der Gegenpartei oder Dritten aus welchem Grund auch immer zufügen, es sei denn, daß Supplierz BV Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zuzuschreiben ist.
11.3 Supplierz BV haftet nicht für Schäden irgendwelcher Art, die durch unsachgemäßen, unvorsichtigen oder unsachgemäßen Gebrauch oder durch Verwendung der von Supplierz BV gelieferten Sachen zu anderen als normalen Zwecken entstehen oder verursacht werden.
11.4 Die Gegenpartei schützt Supplierz BV und ihre Mitarbeiter vor Ansprüchen Dritter auf Ersatz von materiellem und immateriellem Schaden, der direkt oder indirekt durch den (Gebrauch) der von Supplierz BV gelieferten Sachen verursacht wird, es sei denn, daß der Schaden die Folge von vorsätzlichem/grobem Verschulden des Personals von Supplierz BV und/oder der von ihr eingeschalteten Dritten ist.
11.5 Die Haftung von Supplierz BV aufgrund des mit dem Abnehmer geschlossenen Vertrags ist unter allen Umständen auf den Rechnungsbetrag des Vertrags ohne Mehrwertsteuer beschränkt.
11.6 Alle Ansprüche wegen offensichtlicher Mängel verfallen, wenn der Abnehmer sie nicht innerhalb von 7 Kalendertagen nach der Abnahme geltend macht. Ersetzte Teile bleiben während der Dauer unseres Eigentumsvorbehalts unser Eigentum.
11.7 Die Haftung von Supplierz BV in bezug auf Ratschläge, Anweisungen und Auskünfte ist ausgeschlossen, auch wenn diese im Rahmen der Installation unserer Sachen erteilt werden.

Artikel 12. Garantie
12.1 Vorbehaltlich der nachstehenden Einschränkungen gewährt Supplierz BV für einen zu vereinbarenden Zeitraum eine Garantie auf die von ihr gelieferten Produkte. Diese Garantie ist auf auftretende Fabrikationsfehler beschränkt und umfasst daher keine Fehler, die ihre Ursache in Teilen der gelieferten Waren haben, die irgendeiner Form von Verschleiß oder Verbrauch unterliegen.
12.2 Die Garantie für die von Supplierz BV gelieferten Sachen ist sowohl inhaltlich als auch zeitlich auf die vom Hersteller gewährte Garantie beschränkt.
12.3 Die Garantiebestimmungen gelten nur bei einer dem Bestimmungsort entsprechenden Verwendung der gelieferten Sachen.
12.4 Die Garantie erlischt auch, wenn die Gegenpartei und/oder von ihr beauftragte Dritte Arbeiten oder Änderungen an den gelieferten Sachen vornehmen.
12.5 Die Garantie erlischt auch, wenn die gelieferten Sachen von der Gegenpartei und/oder von ihr eingeschalteten Dritten unsachgemäß verwendet werden.
12.6 Wenn die Gegenpartei irgendeine Verpflichtung, die sich aus dem zwischen den Parteien geschlossenen Vertrag ergibt, nicht, nicht teilweise oder nicht rechtzeitig erfüllt, ist Supplierz BV nicht verpflichtet, eine Garantie zu leisten, solange diese Situation andauert.